Aktuelles


[10.04.2020] COVID-19 Maßnahmen

Aufgrund der aktuellen Situation sind Erstgespräche über Videotelefonie möglich. Melden Sie sich diesbezüglich bei mir per E-Mail (rain-sabine-kaul@gmx.de) oder rufen Sie an (069 28 70 60).


[02.01.2020] Aktualisierte Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2020

Das Dokument finden Sie bei den Formularen.


[20.06.2018]  Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 20.06.2018 (in FamRZ 2018, S.1496 ff.) festgestellt:

Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist die Vorschrift über den Tod des Ehegatten

(§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 I S.2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte während der Ehezeit erworbenes Anrecht ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ungeteilt zurückerhält.


[01.01.2018] Aktualisierte Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018